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Mit dem Begriff Autohaus bezeichnet man einen Gewerbebetrieb aus der Kfz-Branche.




Gebrauchtwagen und Jahreswagen

Unter einem Gebrauchtwagen versteht man ein Fahrzeug, welches bereits mindestens einen Vorbesitzer hatte.
Das Fahrzeug jünger als 12 Monate, wird auch Jahreswagen gennant.




Europäischen Union

Dieses Feld ist durch die Verordnung (EG) Nr. 1400/2002 der 31. Juli 2002 entschieden, auf die Anwendung von Artikel 81 (3) des Vertrages auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen im Kfz-Sektor.

In den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, zu verbreiten Kraftfahrzeug-und Ersatzteil-Hersteller ihre Produkte über ein Netz von Distributoren. Soweit Kraftfahrzeuge betroffen sind, sind diese Händler gemeinhin als Händler bekannt. Kfz-Herstellern und anderen Unternehmen auch den Betrieb von Netzen zugelassener Werkstätten. Eine solche Verteilung oder Reparatur-Netzwerk besteht aus einem Bündel von ähnlichen Vereinbarungen zwischen dem Hersteller und den einzelnen Händlern oder Karosseriebauer. Für die Zwecke des EU-Wettbewerbsrechts, sind diese Vereinbarungen als vertikale Vereinbarungen bezeichnet, da der Hersteller und Händler oder einer Werkstatt arbeiten jeweils auf unterschiedlichen Ebenen der Produktions-oder Vertriebskette.

Ob eine vertikale Vereinbarung tatsächlich den Wettbewerb einschränkt und ob in diesem Fall die Vorteile überwiegen die wettbewerbswidrigen Auswirkungen wird oft auf die Marktstruktur ab.

Die neue Verordnung 1400/2002, in Kraft getreten am 1. Oktober 2002 trat, sieht eine Reihe von wesentlichen Änderungen in Bezug auf die Freistellung von Vertriebsvereinbarungen für neue Kraftfahrzeuge und Ersatzteile. Es führt auch große Veränderungen in Bezug auf die Freistellung von Vereinbarungen über die Erbringung von Instandsetzungs-und Wartungsarbeiten von autorisierten und unabhängigen Werkstätten und andere unabhängige Betreiber, wie onroad Hilfe Netzbetreiber, Vertriebsunternehmen von Ersatzteilen und Anbieter von Schulungen für Werkstätten.




Rechtliche und finanzielle Aspekte

Für das Finanzamt ist ein Fahrzeug, das nicht älter als sechs Monate ist oder nicht mehr als 6000 km gelaufen, noch ein Neuwagen und es muss beim Einführen in ein anderes Mitgliedsland der EU die jeweils dort übliche MWSt bezahlt werden.


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